Was EMR, ASCA und Co. für Ihre Krankenkasse bedeuten
Die Schweiz unterscheidet zwischen Grund- und Zusatzversicherung. Welche Anerkennung eine Therapeutin hat, entscheidet, wer zahlt.
Grundversicherung (KVG)
Obligatorisch für alle. Zahlt Behandlungen anerkannter Gesundheitsberufe wie Physiotherapie, Ergotherapie oder psychologische Psychotherapie, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Zusatzversicherung (VVG)
Freiwillig. Übernimmt je nach Vertrag einen Teil der Kosten für Komplementärmedizin, meist nur bei Therapeut:innen, die im EMR, bei der ASCA oder einem anderen von Ihrer Kasse akzeptierten Register eingetragen sind.
- Eidg. Diplom
Eidgenössisch anerkannte Ausbildung
Physiotherapie, Ergotherapie, psychologische Psychotherapie u. a. Mit ärztlicher Verordnung oder Anordnung.
Zahlt: Grundversicherung
- EMR
ErfahrungsMedizinisches Register
Qualitätslabel für Komplementärtherapeut:innen. Ausbildung und Weiterbildung werden jährlich geprüft.
Zahlt: Zusatzversicherung, meist 50–80 %
- ASCA
Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin
Zweites grosses Register. Manche Kassen akzeptieren nur EMR, manche nur ASCA, viele beide.
Zahlt: Zusatzversicherung
- EGK
EGK-Therapeutenregister
Eigenes Register der EGK-Gesundheitskasse. Relevant, wenn Sie bei der EGK zusatzversichert sind.
Zahlt: Zusatzversicherung der EGK
- Nicht geprüft
Keine Anerkennung hinterlegt
Die Person hat noch keine Registrierung angegeben oder sie konnte nicht bestätigt werden.
Zahlt: In der Regel selbst
Ob und wie viel Ihre Kasse zahlt, steht in Ihrem Versicherungsvertrag. Fragen Sie im Zweifel vor der ersten Sitzung nach und nennen Sie die Registernummer der Therapeutin oder des Therapeuten.
Die passende Anerkennung finden
Filtern Sie in der Suche nach Grundversicherung, EMR oder ASCA und sehen Sie sofort, wer für Ihre Kasse infrage kommt.
